Gasrechner - Verzeichnis Geldverdienen durch Wechsel

Der Gasliefervertrag:

Die Kündigung des Versorgungsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 32 Abs. 7 AVBGasV). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, sodass ggf. die telefonische Kündigung akzeptiert wird. Die Kündigung des Versorgungsvertrages kann bei einem Wechsel des Lieferanten auch von diesem, im Auftrag des Kunden, vorgenommen werden.

Wann kann ich meinen Gasliefervertrag kündigen?

Gasliefervertrag innerhalb der Grundversorgung zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen (Allgemeiner Tarif):

Die Kündigungsformalitäten sind im § 32 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) geregelt:

  • Grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats, jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres.
  • Die Frist verkürzt sich auf zwei Wochen, sollten sich die Allgemeinen Tarife oder Allgemeinen Bedingungen des Versorgers ändern.
  • Bei einem Umzug kann der Versorgungsvertrag ebenfalls mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  • Gasliefervertrag außerhalb der Grundversorgung (Sonderkunden):

Für Sonderkunden können vertragliche Sonderregelungen abweichende Kündigungsregelungen beinhalten.

gashoch3

 

 

 

 

 

Benutzerdefinierte Suche

Energie-Route