Der Gasliefervertrag:
Die Kündigung des Versorgungsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 32 Abs. 7 AVBGasV). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, sodass ggf. die telefonische Kündigung akzeptiert wird. Die Kündigung des Versorgungsvertrages kann bei einem Wechsel des Lieferanten auch von diesem, im Auftrag des Kunden, vorgenommen werden.
Wann kann ich meinen Gasliefervertrag kündigen?
Gasliefervertrag innerhalb der Grundversorgung zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen (Allgemeiner Tarif):
Die Kündigungsformalitäten sind im § 32 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) geregelt:
Für Sonderkunden können vertragliche Sonderregelungen abweichende Kündigungsregelungen beinhalten.